Die chemische Enthaarung mittels Enthaarungscreme ist beliebt. Experten weisen jedoch darauf hin, dass die „Chemiekeule“ nicht auf großen Flächen eingesetzt werden sollte, weil sie zu unerwünschten Hautreaktionen führen könnte.
Haarentfernungscremes arbeiten mit den Kalzium-, Kalium- und Natrium-Salzen der Thioglykolsäure sowie Thioglykolsäure an sich. Nach den Erkenntnissen der Kosmetik-Kommission des Bundesinstitutes für Risikobewertung (kurz: BfR) werden in hierzulande erhältlichen Produkten hauptsächlich Kalzium-Thioglykolate verwendet.
Thioglykolate wirken als Haarentfernungsmittel, weil sie die sogenannten Cystein-Disulfid-Verbindungen im Keratin (Oberbegriff für wasserunlösliche Faserproteine, also Fasereiweiße, die Hauptbestandteil der Haare sind) des Haarkortex (Faserstamm des Haares, der für Festigkeit sorgt) verringern, so dass die Haarstruktur zerstört wird.
Das auf diese Weise auf der Haut aufgeweichte Haar lässt sich anschließend mit einem Schwamm oder Schaber, der herstellerseits oft den Haarentfernungscremes beigelegt ist, entfernen.
Enthaarungscreme, Enthaarungsmousse oder Enthaarungsgel werden auf die Haut aufgetragen und dort für einige Zeit belassen, so dass sie ihre Wirkung entfalten können. Anschließend werden die Produkte samt der aufgeweichten Härchen von der Haut gewaschen.
Laut wissenschaftlichen Untersuchungen und der Bewertung des BfR ist es nicht schädlich, die Gase, die sich bei der Anwendung der Enthaarungs-Cremes auf Basis der Salze der Thioglykolsäure, bilden, einzuatmen.
Die Haarwurzel, die das Haar ausbildet, wird in ihrer Funktion von der Haarentfernungscreme nicht beeinflusst. Das Haar wächst nach seinem genetisch vorbestimmten Wachstumsplan weiter. Eine Wiederholung der Haarentfernung ist deshalb unerlässlich, wenn man weiterhin glatte, haarlose Haut behalten möchte.
Laut der in Deutschland geltenden Kosmetikverordnung (Anlage 2, lfd. Nr. 2a) dürfen Enthaarungsmittel bis zu fünf Prozent Thioglykolsäure enthalten. Die Mittel sind nicht für den großflächigen Gebrauch geeignet, sagt das BfR in seiner Einschätzung vom 31. Mai 2011. Denn in seltenen Fällen könne es zu leichten bis mittelschweren Hautreizungen kommen. Eine wiederholte nicht sachgemäße Anwendung könne die Haut demnach empfindlicher für die Wirkstoffe machen und zu allergischen Hautreaktionen führen. Sensible Hautpartien (Intimzone) und/oder große (Rücken) sollten deshalb nicht mit Haarentfernungscreme enthaart werden. Demnach sei unklar, ob der Anteil an Thioglykolsäure oder aber der extrem basische pH-Wert (ph-Wert 7 bis 12,7) der Produkte für die mehrfach beobachteten Hautreizungen verantwortlich sei.
Das BFR empfiehlt Verbrauchern, die sich mit chemisch wirkenden Haarentfernungsmitteln unerwünschter Haare entledigen wollen, sich bei der Anwendung streng an die Herstelleranweisungen zu halten, sie nicht großflächig aufzutragen und den Kontakt zu Schleimhäuten (Auge, Nase, Mund, Intimbereich) zu vermeiden.