Zahlt die private Krankenkasse eine dauerhafte Haarentfernung?
Eine vermehrte Körperbehaarung kann viele unterschiedliche Gründe haben. Wer die Haare entfernt haben will, muss das in der Regel selbst bezahlen. In einigen Fällen kann jedoch die private Krankenversicherung diese Kosten übernehmen.

Für die Haarentfernung gibt es eine ganze Reihe von Haarentfernungsmethoden auf dem Markt: Rasierer in den unterschiedlichsten Ausführungen, Enthaarungscremes, Wachs und andere temporäre
Epilations-Verfahren. Doch manchmal ist die Körperbehaarung so dicht, dass sie mit den üblichen Mitteln nicht beseitigt werden kann und nur noch eine Laser- oder IPL-Behandlung sie dauerhaft entfernen kann. Meist lehnt die
private Krankenversicherung eine Kostenübernahme für diese Arten der dauerhaften Haarentfernung mit der Begründung ab, dass es sich um eine ästhetische Operation handele, die in den Leistungen nicht vorgesehen sind. Jedoch kann in einigen Fällen gegen diese Ablehnung Widerspruch erhoben werden.
Wann übernimmt eine private Krankenversicherung die Kosten für eine dauerhafte Haarentfernung?
Die Kosten für eine
dauerhafte Haarentfernung tragen die
gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nicht, da sie ebenso
wie die privaten keine Auslagen für Schönheitsoperationen erstatten,
zu denen auch die Haarentfernung mit
IPL oder Laser zählt. Wann welche private Krankenkasse zahlt, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Sicher ist nur eines: Haarentfernungen, die lediglich ein ästhetisches Problem beseitigen sollten, muss der Patient aus der eigenen Tasche zahlen. Letztendlich ist nämlich die Ursache der vermehrten Körperbehaarung entscheidend bei der Frage, ob die private Krankenversicherung die Kosten einer dauerhaften Haarentfernung übernimmt. Lässt sich die Behaarung medikamentös beseitigen, erstattet diese Kosten in der Regel die Kasse. Private Krankenkassen übernehmen auch meist einen Teil der Kosten, wenn die dauerhafte Haarentfernung medizinisch notwendig ist und durch einen Arzt oder einen ausgewiesenen Fachmann durchgeführt wird.
Ohne ärztliches Gutachten keine Erstattung der Kosten für eine Haarentfernung
Eine medizinische Notwendigkeit kann aus psychischen und physischen
Gründen gegeben sein. Leidet der Betroffene zum Beispiel erheblich
psychisch unter der Körperbehaarung, muss er das nachweisen können.
Dazu ist ein psychologisches Gutachten notwendig, das von einem
Psychologen oder Psychotherapeuten erstellt werden sollte. In der Regel
erstatten private Krankenversicherungen in diesem Fall Teilkosten der
Behandlung. Ebenso ist das der Fall, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt, das dem Patienten zum Beispiel Hypertrichose oder eine Hormonstörung attestiert. Als
Hypertrichose bezeichnet man eine Überbehaarung, die über die normale
Haardichte hinausgeht und den ganzen Körper betreffen kann, Fuß- und
Handflächen ausgenommen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass private Krankenversicherungen eine dauerhafte Haarentfernung nur nach strengen Maßgaben erstatten. Versicherte müssen im Vorfeld also ein psychologisches oder ärztliches Gutachten vorlegen. Wer also unter seiner Körperbehaarung psychisch oder körperlich leidet, sollte sich an seinen Hausarzt wenden und sich über eine mögliche Kostenübernahme informieren.
Quelle: preisvergleich-krankenversicherung.com